
„Es geht um die große Frage des Lebensrechts“
Die Welt
Bislang ist es Ärzten verboten, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Die geplante Ampel-Regierung will das ändern. Während Frauenrechtsorganisationen die angekündigte Streichung des Paragrafen begrüßen, äußern sich viele Kirchenvertreter kritisch.
Detlef Merchel ist Frauenarzt und betreibt seit 1993 eine eigene Praxis in der nordrhein-westfälischen Gemeinde Nottuln. Weil der 63-Jährige auf seiner Homepage darüber informiert hatte, wie ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch abläuft, hat ihn das Amtsgericht Coesfeld im Mai dieses Jahres zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hat er gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verstoßen, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet.
Jetzt steht der Paragraf 219a vor dem Aus. „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP. Für viele Frauenrechtsaktivistinnen, die sich seit Jahren für eine Abschaffung starkgemacht hatten, ist die angekündigte Streichung ein großer Erfolg.













