
Verwaltungsgericht kassiert umstrittene Regelung zum Genesenenstatus
Die Welt
Ein bayerisches Verwaltungsgericht erklärt die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für unzulässig und gibt damit den Eilanträgen zweier Kläger statt. Die Richter hatten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, so ein Sprecher. Doch die Entscheidung gilt nicht für alle. Mehr im Liveticker.
Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion ist nach Ansicht eines bayerischen Verwaltungsgerichts in der jetzigen Form nicht zulässig. Das Gericht im mittelfränkischen Ansbach gab am Freitag den Eilanträgen von zwei Genesenen statt. Demnach gilt bei den Klägern weiterhin der alte Genesenenstatus von sechs Monaten. Die Gerichtsentscheidung gilt zunächst einmal jedoch nur für die beiden Antragsteller (Az. AN 18 S 22.00234).
In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) auf eine Zeitspanne von höchstens 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor hatten die Betroffenen ein halbes Jahr lang den Status. Die Entscheidung hatte teilweise heftige Kritik ausgelöst.










