
Verfassungsgericht weist AfD-Antrag zu Corona-Regeln zurück
n-tv
Während der Corona-Pandemie kam das gesellschaftliche Leben in Deutschland in weiten Teilen zum Erliegen. Die AfD hat Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte gerichtlich prüfen lassen.
Während der Corona-Pandemie kam das gesellschaftliche Leben in Deutschland in weiten Teilen zum Erliegen. Die AfD hat Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte gerichtlich prüfen lassen.
Potsdam (dpa/bb) - Das Brandenburger Verfassungsgericht hat einen Antrag der Brandenburger AfD-Fraktion im Landtag zur Überprüfung der 2G-Corona-Regeln zurückgewiesen. Der Normenkontrollantrag richtete sich gegen die Regelung zur Zutrittsgewährung nach dem 2G-Modell, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit (Az.: VfGBbg 73/21). "Der Antrag hatte keinen Erfolg."
Nach dem 2G-Modell waren etwa Gastronomen oder Veranstalter verpflichtet, grundsätzlich nur geimpften oder genesenen Personen Zutritt zu gewähren. Die AfD wollte mit dem Antrag prüfen lassen, ob diese Regelung mit dem Recht vereinbar war. Das Gericht wies den AfD-Antrag aber als unbegründet zurück. Es ging um die Regeln aus der Verordnung von November 2021.
Vom Verfassungsgericht hieß es zur Begründung, die Anordnung der 2G-Zugangsregelung habe durch die Ministerin aufgrund der damals vorhandenen Informationen zum Virus erfolgen können. Die damit einhergehenden Grundrechtseinschränkungen seien gerechtfertigt gewesen.
Vize-Regierungssprecher Michael Schlick sagte, das Gericht bestätige damit die Auffassung der Landesregierung, dass sie entsprechend der Verfassung des Landes gehandelt habe und Entscheidungen auf dieser Basis erfolgt seien.













