Urteil im Schampus-Prozess: Aldi darf "Champagner Sorbet" nicht mehr so nennen!
RTL
Ein Champagnereis darf nicht „Champagner“ heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Aldi Süd darf Begriff nicht mehr verwenden.
Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Nach jahrelangem Rechtsstreit bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die von Aldi Süd verkaufte Eissorte "Champagner Sorbet" haben sich Frankreichs Champagnerhersteller vor dem Oberlandesgericht München gegen den Discounter durchgesetzt. Laut Urteil nutzte die Benennung des Tiefkühleises das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagner" unberechtigt aus. Die Richter sehen das als Irreführung, wie es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung heißt. Maßgeblich für das Urteil: Das Sorbet schmeckte nicht nach Champagner. Die französischen Kläger argumentierten, dass das dominante Aroma Birne sei, "gefolgt von Zucker, Zitronensäure und einem Hauch Alkohol". Der 29. Senat kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Aldi-Produkt "keinen hauptsächlich durch die Zutat Champagner hervorgerufenen Geschmack aufwies". Letzter Punkt wurde im Laufe des Prozesses umfangreich diskutiert - denn eine Verkostung war wegen des 2014 abgelaufenen Haltbarkeitsdatums nicht mehr möglich.More Related News