
Rund 9.000 Bußgeldverfahren wegen Verletzen der Schulpflicht
n-tv
Die Kinder ein paar Tage früher aus der Schule nehmen und dafür ein Schnäppchen im Ferien-Flieger machen - was spricht schon dagegen? Zum Beispiel bis zu 1.000 Euro Bußgeld.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr insgesamt 9.034 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet. Mehr als 1.000 dieser Verfahren standen im Zusammenhang mit Ferien. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den fünf Bezirksregierungen des Landes ergeben.
"Eine Beurlaubung, um zum Beispiel einen günstigen Ferienflieger nutzen zu können, ist nicht zulässig", erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf. In einem Runderlass des Schulministeriums sei ausdrücklich geregelt: "Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen."
Wer trotzdem direkt vor oder nach den Ferien unentschuldigt fehlt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Das eigenmächtige Verlängern von Ferien werde bei Schulpflichtverletzungen und der Bemessung von Bußgeldern "besonders schwer gewichtet", teilte die Bezirksregierung Münster mit.
