Rente mit 63: Diese Jahrgänge müssen mit größeren Abzügen rechnen
Frankfurter Rundschau
Seit der Rentenreform 2012 steigt das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre an. Wer früher in Rente gehen will, muss mit Abzügen rechnen: eine Übersicht.
Frankfurt – Mit der im Jahr 2012 eingeführten Reform ist das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre gestiegen. Ziel der Reform ist die Bewältigung der Folgen der demografischen Alterung für die Finanzierung und die Leistungen der Alterssicherung. Doch die Anhebung des Eintrittsalters gilt nicht für alle Jahrgänge gleichermaßen. Zudem können alle Beschäftigten ihre Altersrente schon früher in Anspruch nehmen – allerdings mit Abzügen.
Die Rente ab 67 soll schrittweise bis 2029 eingeführt werden. Das bedeutet, angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947, wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Personen, die zum Beispiel im Jahr 1951 geboren sind, können nach 65 Jahren und fünf Monaten in Rente gehen. 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann also die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Es gibt dennoch die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen – allerdings muss dann mit Abzügen gerechnet werden. Wie hoch diese sind, hängt von der Anzahl der Versicherungsjahre ab. 45 Versicherungsjahre gelten laut der Deutschen Rentenversicherung als „besonders langjährig“, sodass ein vorzeitiger Renteneintritt von zwei Jahren ohne Abzüge möglich ist. Für die Altersrente für „langjährig Versicherte“ werden 35 Versicherungsjahre benötigt. Dann gilt: pro Monat, den Beschäftigte früher in Rente gehen, erhalten sie 0,3 Prozent weniger Rente.
Bei weniger Versicherungsjahren und jüngeren Jahrgängen erhöhen sich die Abzüge bei einer Rente ab 63 entsprechend. Wer die Rente ab 63 erhalten möchte, muss sie zunächst beantragen. Folgende Dokumente müssen dafür vorgelegt werden:
Es wird empfohlen, den Antrag drei Monate vor der geplanten Auszahlung zu stellen.