Rechtsextreme im Fokus
Frankfurter Rundschau
Der hessische Verfassungsschutz fragte 2020 auch Daten von Telekommunikationsfirmen und Banken ab.
Der hessische Verfassungsschutz hat seine Möglichkeiten zur Observation und zur Ortung von Handys im Jahr 2020 genutzt, um extremistische Bestrebungen zu überwachen. Lauschangriffe oder eine heimliche Videoüberwachung in Wohnungen wurden hingegen nicht erforderlich.
Das geht aus dem Jahresbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz hervor, der jetzt dem hessischen Landtag vorgelegt wurde. Das geschieht stets mit zeitlichem Abstand. Die Zahlen für 2021 liegen daher noch nicht vor. Der Bericht trägt noch die Unterschrift der früheren Vorsitzenden des Kontrollgremiums, Nancy Faeser (SPD), die inzwischen Bundesinnenministerin geworden ist.
Im Jahr 2020 gab es nach ihren Angaben in Hessen 29 Observationen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, zehn zur Bekämpfung des Islamismus, zwei zur Bekämpfung des Linksextremismus und fünf im Bereich der Spionageabwehr.
Vier Observationen dauerten länger als 48 Stunden oder wurden an mindestens drei Tagen innerhalb einer Woche vollzogen – allesamt betrafen den Islamismus. Solche ausgedehnten Beobachtungen sind laut dem hessischen Verfassungsschutzgesetz nur „im Einzelfall“ zulässig bei Fällen von erheblicher Bedeutung, „insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten“. Genaueres über die betroffenen Personen oder die Art der Bedrohung geht aus dem Bericht nicht hervor.
Eine besondere Bedeutung spielen für den Geheimdienst die Telekommunikationsdaten, die er von den Unternehmen unter bestimmten Bedingungen anfordern kann. Hiervon machte der Dienst im Jahr 2020 insgesamt hundert Mal Gebrauch, davon in 65 Fällen zum Kampf gegen Islamismus. 20 Fälle betrafen den Rechtsextremismus, zwei den Linksextremismus, sieben die Spionageabwehr und sechs die Cyberabwehr.