
Rechnungshof: Jobcenter bei einem Bürgergeld-Problem machtlos
n-tv
Was tun, wenn eine Person, die Bürgergeld bezieht, sich gar nicht meldet? Dann fehlt es den Jobcentern an Handhabe, bemerkt der Bundesrechnungshof. Die Behörde hat sich mit Dutzenden solcher Fällen beschäftigt. Das Urteil: Die Sanktionen seien an dieser Stelle "nicht wirksam".
Der Bundesrechnungshof hat einem Medienbericht zufolge 265 zufällig ausgewählte Fälle aus Jobcentern untersucht, die in den Akten als nicht kooperativ markiert waren. Die Prüfenden kommen danach zu dem Urteil, dass die derzeitige Praxis der Sanktionen "nicht wirksam" sei. Der Rechnungshof hat den entsprechenden Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags übersandt. Er liegt der "Süddeutschen Zeitung" vor.
Die Jobcenter stehen demnach in diesen Fällen immer wieder vor den gleichen Problemen. Der Rechnungshof zitiert beispielhaft aus einem Jobcenter: "Kunde kommt grundsätzlich zu keinem Termin. Leider keine Möglichkeit, Leistungen komplett einzustellen. Sanktionen bis 30 Prozent bringen keinen Erfolg - sind dem Kunden egal." Der Rechnungshof fand in den Fällen Bürgergeldempfänger, die noch nie ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlung ihres Jobcenters gehabt hätten.
