Pannen bei Berlin-Wahl - Landeswahlleitung will Einspruch einlegen
Frankfurter Rundschau
Bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin ist es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. In den betroffenen Wahlkreisen muss die Wahl möglicherweise wiederholt werden.
Berlin – Nachdem es bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 26. September zu zahlreichen Pannen gekommen ist, will die Landeswahlleitung nun beim Berliner Verfassungsgericht Einspruch gegen die Ergebnisse einlegen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag (14.10.2021).
In zwei Wahlkreisen soll es zu Wahlrechtsverstößen* gekommen sein. Das könnte Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben, wie Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag bei einer Sitzung des Wahlausschusses sagte. In beiden Wahlkreisen muss die Wahl nun möglicherweise wiederholt werden. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.
Konkret handelt es sich bei dem Einspruch um den Wahlkreis 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sowie den Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. In diesen Wahlkreisen sei der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatziertem bei den Erststimmen sehr gering. Die Erststimmen sind für das Direktmandat entscheidend.