Mann im Paketbomben-Prozess freigesprochen
ProSieben
Es ging um Sprengstoffexplosionen bei Lebensmittelfirmen: Im Paketbombenprozess gegen einen Ulmer Rentner fällt der Richterspruch.
Das Landgericht Heidelberg hat einen Rentner von dem Vorwurf freigesprochen, Sprengstoffanschläge gegen Lebensmittelfirmen verübt und geplant zu haben. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Markus Krumme am Freitag, trotz umfassender Beweisaufnahme und akribischer Kleinarbeit der Ermittler seien Zweifel an der Täterschaft des Mannes nicht ausgeräumt worden. Deshalb gelte das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" (Aktenzeichen: 1 KLs 400 Js 3757/21). Bei den Taten in Baden-Württemberg und Bayern hatte es Verletzte gegeben.
Der Richter betonte, dass der Mann unter monatelanger U-Haft gelitten habe und möglicherweise mit dem Stigma leben müsse, vielleicht doch der Paketbomber gewesen zu sein.
Der kleine Mann mit schütterem Haar zeigte sich erleichtert. "Hören Sie nicht den Knall?", sagte der 67-Jährige auf die Frage, wie es ihm nach dem Freispruch gehe. "Das ist der Stein, der mir vom Herzen fällt", fügte der Mann in Jeans und Karohemd hinzu. Hinter ihm liegen über 200 Tage in Untersuchungshaft. Erst kürzlich war der Rentner dann mangels dringenden Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt worden. Der Ulmer hatte stets vehement seine Unschuld beteuert.
Noch zwei Tage zuvor hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung für viereinhalb Jahre hinter Gitter schicken wollen. Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen, hatte die Anklagebehörde argumentiert.