Journalistin siegt vor Gerichtshof für Menschenrechte gegen Türkei
DW
Die prominente Journalistin Nazli Ilicak war nach dem Putschversuch 2016 lange in Untersuchungshaft festgehalten worden. Das war unrechtmäßig, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der langen Untersuchungshaft der prominenten regierungskritischen Journalistin Nazli Ilicak verurteilt. Das Straßburger Gericht ist der Ansicht, es habe keine plausiblen Gründe gegeben, Ilicak wegen ihrer Tätigkeit als Journalistin der Terrorunterstützung zu verdächtigen.
Zudem habe die Türkei mit der langen Untersuchungshaft Ilicaks Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit verletzt. Auch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung sei eingeschränkt worden. Die Türkei muss der heute 77-Jährigen nun 16.000 Euro Schadenersatz zahlen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig: Beide Seiten haben drei Monate Zeit, es anzufechten.
2019 wurde Ilicak unter Auflagen freigelassen, nachdem sie nach dem Putschversuch 2016 inhaftiert und ohne abschließendes Urteil im Gefängnis gehalten wurde. Ein bereits gesprochenes Urteil wurde aufgehoben, ein weiteres Verfahren gegen sie dauert noch an. Ihr wurde vorgeworfen, Mitglied einer Terrororganisation zu sein - weil sie zu diesem Zeitpunkt bei Medien beschäftigt war, die dem Prediger Fethullah Gülen nahestanden. Diesen vermuten staatliche Stellen als Drahtzieher des gescheiterten Umsturzversuchs gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan in der Nacht auf den 16. Juli 2016.
In der Nacht hatte Ilicak Tweets geschrieben, in denen sie die Urheberschaft der Gülen-Bewegung am Putsch anzweifelte. Der EGMR untersuchte diese Tweets und erklärte, sie hätten den Putsch nicht legitimiert und auch nicht zu terroristischen Taten oder Gewalt aufgestachelt.
Im November hatte der EGMR die Türkei bereits wegen der unrechtmäßigen Inhaftierung von 427 Juristinnen und Juristen im Zusammenhang mit dem Putschversuch von 2016 verurteilt und den Betroffenen Schadensersatzzahlungen von je 5000 Euro zugebilligt.