Impfpflicht in Österreich: Mit Zielmarke 90 Prozent gegen Corona
Frankfurter Rundschau
An diesem Donnerstag will das Parlament in Wien eine Impfpflicht beschließen. Wer den Piks gegen das Coronavirus ablehnt, muss bald zahlen.
Wien - Im November vergangenen Jahres war der Plan von der österreichischen Bundesregierung angekündigt worden, an diesem Donnerstag soll der Gesetzentwurf durchs Parlament gehen und ab Anfang Februar für Erwachsene mit erstem Wohnsitz im Land gelten: Innerhalb von nur drei Monaten hat die Alpenrepublik dann die Corona-Impfpflicht eingeführt. Österreich ist damit das erste Land der EU.
„Die Impfpflicht kommt nicht überfallartig, sondern in Phasen“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer von der konservativen ÖVP im ORF-Fernsehen. Man nehme „Ängste ernst“, wer Zweifel habe, solle diese „bitte mit Ärzten und Ärztinnen des Vertrauens abklären“. Die Impf-Situation ist in Deutschland und in Österreich sehr ähnlich: Je etwa 72 Prozent der Bevölkerung sind gegenwärtig mindestens doppelt gegen das Coronavirus geimpft. Mit der neuen Pflicht strebt das Nachbarland eine Quote von 90 Prozent an.
Österreich unterteilt die Einführung und Durchsetzung der Impfpflicht in drei Phasen: Ab dem 1. Februar tritt das Gesetz in Kraft, die Bevölkerung wird per Brief darüber informiert und Ungeimpfte gebeten, sich den „Stich“, wie man in Österreich sagt, geben zu lassen.
Am 15. März tritt laut dem Gesundheitsministerium die „Phase 2“ ein: Die Einhaltung der Impfpflicht wird durch die Polizei kontrolliert. Dies erfolgt etwa im Zuge der normalen Überwachung der Einhaltung von Corona-Regeln oder auch bei Verkehrskontrollen. Wer nicht geimpft ist, erhält eine Anzeige. Ausgenommen sind unter 18-Jährige, Schwangere und Bürger:innen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können.
Der Bezahlung der festgelegten Strafe von – je nach Einkommensverhältnissen – bis zu 600 Euro kann man dann noch entgehen, indem man sich innerhalb von zwei Wochen impfen lässt und dies den Behörden nachweist. Wer das nicht macht, wird zur Kasse gebeten. Bei Einspruch oder Weigerung wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet, die Strafe liegt dann bei bis zu 3600 Euro.