Hessen: Rechter Richter wird nicht angeklagt
Frankfurter Rundschau
Hessens Justizministerin Kühne-Hörmann sieht derzeit keine Möglichkeit, einen rechten Richter in Gießen zu entfernen. Im Landtag bestehen SPD und Linke darauf.
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) lehnt es zum jetzigen Zeitpunkt ab, eine Richteranklage gegen einen Gießener Verwaltungsrichter anzustrengen, der mit einem extrem rechten Beitrag zum Thema Migration aufgefallen ist. Das hat sie in einer Debatte des hessischen Landtags am Mittwoch in Wiesbaden deutlich gemacht.
Die SPD hatte Kühne-Hörmann aufgefordert, die Abberufung des Richters auf den Weg zu bringen, der in einer Urteilsbegründung Verständnis für den NPD-Slogan „Migration tötet“ gezeigt hatte. Die Richteranklage sei nach der hessischen Verfassung möglich, betonte Justizpolitiker Gerald Kummer. „Es geht hier um unsere wehrhafte Demokratie“, fügte er hinzu. Entscheiden würde nach einer Anklage das Bundesverfassungsgericht. Auch die Linke hatte einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ihr Rechtspolitiker Ulrich Wilken befürchtet „eine Erosion unserer Demokratie“, wenn eine solche Urteilsbegründung keine Konsequenzen habe. Der Landtag sei geradezu „verpflichtet, etwas zu unternehmen“.
In dem Urteil war es darum gegangen, ob das NPD-Plakat zu Recht abgehängt worden war. Während Gerhard Schenk (AfD) Sympathie für das Urteil erkennen ließ, das Migration für tödliche Folgen verantwortlich macht, wandten sich alle anderen Fraktionen entschieden dagegen. Abgeordnete von CDU, Grünen und FDP äußerten aber die Befürchtung, die Unabhängigkeit der Justiz könne gefährdet werden, wenn der Landtag oder die Ministerin gegen den Richter vorgehe. Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes reichten nicht für eine Richteranklage aus, erläuterte Kühne-Hörmann. Dafür müsse vielmehr „feststehen, dass ein Richter die verfassungsmäßige Ordnung ablehnt und bekämpft“. Im vorliegenden Fall habe die Staatsanwaltschaft Gießen die Urteilsbegründung überprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass sie nicht wegen Volksverhetzung strafbar sei.
Die Ministerin machte außerdem deutlich, dass sie erst eingreifen könne, wenn das beanstandete Urteil rechtskräftig sei. Es sei aber Berufung dagegen eingelegt worden, sodass das Verfahren beim hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig sei. Nach Abschluss dieses Verfahrens werde in ihrem Haus „umgehend geprüft, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen“.