Hartz 4: Regelsatz, Voraussetzungen und Kritik am Arbeitslosengeld II
Frankfurter Rundschau
Im Jahr 2005 wurde Hartz 4 eingeführt, und seitdem viel kritisiert. Ab 2023 wird es ersetzt. Alle Informationen zu der Grundsicherung erfahren Sie hier.
Hartz 4 ist der umgangssprachliche Begriff für das Arbeitslosengeld 2. Diesen Namen erhielt die Sozialreform durch den Leiter der zuständigen Kommission, Peter Hartz. Dieser entwickelte die sogenannten Hartz-Reformen im Jahr 2005 mit dem Ziel, der Sicherung des Lebensunterhaltes zu dienen. Das Arbeitslosengeld II beruht auf dem Sozialgesetzbuch, und ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit.
Um Anspruch auf Hartz 4 zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Können Antragsteller:innen keine drei Stunden am Tag arbeiten, oder haben nicht das richtige Alter, kann stattdessen Sozialgeld beantragt werden.
Bei der Einführung von Hartz 4 lag der Regelsatz bei 345 Euro pro Monat. Bis ins Jahr 2022 ist er auf 449 Euro gestiegen. Das gilt jedoch nur für Alleinstehende und Alleinerziehende. Paare und Bedarfsgemeinschaften erhalten pro Person 404 Euro, während Volljährige in Einrichtungen und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25, die im Haushalt der Eltern leben, 360 Euro beziehen können. Wie viel Geld es für Kinder dazugibt, hängt von deren Alter ab. So bekommen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 376 Euro, Kinder im Alter zwischen sechs und 13 Jahren 311 Euro, und Kleinkinder von null bis fünf Jahren 285 Euro.
Der monatliche Bedarf der genannten Gruppen wird regelmäßig neu ermittelt und angepasst. Dabei werden folgende Kategorien berücksichtigt: