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Fukushima: Kein Schadenersatz vom japanischen Staat

Fukushima: Kein Schadenersatz vom japanischen Staat

DW
Friday, June 17, 2022 07:13:27 PM UTC

Japans höchstes Gericht hat geurteilt: Die Opfer der Atomkatastrophe von Fukushima können nicht den Staat zur Verantwortung ziehen. Der Rechtsweg ist ausgeschöpft, die Enttäuschung bei den Betroffenen groß.

Der Oberste Gerichtshof Japans hat entschieden, dass der Staat nicht für die Atomkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 haftbar ist. Japans Regierung müsse keine Zahlungen an Menschen leisten, deren Lebensgrundlage zerstört wurde, urteilten die Richter in einem Präzedenzfall. Sie wiesen damit eine Forderung Tausender Bürger zurück, die ihre verstrahlte Heimat rund um den Reaktor verlassen mussten.

Es ist das erste letztinstanzliche Urteil in einer Reihe von ähnlichen Rechtsfällen. Mehr als zehn Jahre nach dem durch einen Tsunami ausgelösten Reaktor-Unglück ist damit der Rechtsweg erschöpft.

Das Gericht musste entscheiden, ob der Staat die Katastrophe vorhersehen konnte oder fahrlässig gehandelt hat. Die vier Richter unter dem Vorsitz von Hiroyuki Kanno urteilten, dass die Regierung nicht haftbar gemacht werden kann, da die Schäden durch einen massiven Tsunami, der das Kraftwerk traf, nicht hätten verhindert werden können. Und zwar auch dann nicht, wenn der Industrieminister von seiner Regulierungsbefugnis Gebrauch gemacht und den Kraftwerksbetreiber angewiesen hätte, auf der Grundlage einer damaligen Tsunami-Gefahrenabschätzung den Schutzdamm zum Meer hin zu verstärken.

Die aktuelle Entscheidung des höchsten Gerichts könnte sich auf etwa 30 ähnliche Klagen auswirken, die im ganzen Land anhängig sind. "Die Entscheidung ist absolut inakzeptabel", sagte Opfer-Anwalt Izutaro Managi. Das Gericht habe sich den von den Klägern aufgeworfenen Fragen nicht gestellt und habe diese nicht beantwortet. Das Urteil gehe nicht angemessen darauf ein, ob die Katastrophe vorhersehbar war und hätte vermieden werden können, wenn die Regierung geeignete Maßnahmen ergriffen hätte.

Zu den Klägern gehörte auch Seiju Nanbara. Er musste sein Haus in Minamisoma verlassen, das nördlich der Atomruine liegt. Er und andere Kläger seien angesichts des Urteils sprachlos, weil sie so enttäuscht seien. Hunderte Fukushima-Geschädigte und deren Unterstützer zeigten sich vor dem Gerichtsgebäude verärgert. Viele machten deutlich, dass sie ihren Kampf in den anhängigen Verfahren fortsetzen werden. "Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses Urteil die anhängigen Verfahren beeinträchtigt", sagte Anwalt Managi.

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