Frankfurt: Mord im Rausch - Beschuldigter gilt als nicht schuldfähig
Frankfurter Rundschau
Staatsanwalt beantragt Sicherheitsverwahrung für 25 Jahre alten Mann aus Schwalbach. Er leidet an paranoider Schizophrenie, ist seit Jahren schwer alkoholkrank.
Frankfurt - Voraussichtlich von Januar kommenden Jahres an wird sich ein 25 Jahre alter Mann aus Schwalbach wegen Mordes vor der 22. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag zur Sicherungsverwahrung gestellt, der Beschuldigte gilt als nicht schuldfähig. Er leidet an paranoider Schizophrenie, ist seit Jahren schwer alkoholkrank und hat laut Staatsanwaltschaft zudem eine „klinisch relevante Intelligenzminderung“.
Der Mann hatte den Abend des 11. März 2021 in der Wohnung eines Bekannten in Schwalbach verbracht. Ebenfalls anwesend war eine 59 Jahre alte Frau. Es wurde Alkohol getrunken, unter anderem auch die eher seltene Wermutspirituose Absinth, der neben der zweifellos berauschenden auch eine psychotrope Wirkung nachgesagt wird. Die Frau legte sich schlafen, die Männer tranken weiter.
Mitten in der Sauferei sagte der 25-Jährige dann unvermittelt zu seinem Zechkumpanen, „so, ich muss jetzt mal was machen!“, packte ein mitgeführtes Multifunktionswerkzeug aus, klappte das Messer auf und stach damit mehrfach auf die Schlafende ein. 16 Stich- und Schnittverletzungen wurden später am Körper der Frau gezählt, ein Stich durchtrennte die Halsschlagader, die Frau verblutete am Tatort.