Frankfurt: Kritische Berichterstattung gegen sehr viel Geld aus dem Netz genommen
Frankfurter Rundschau
Prozess vor dem Landgericht Frankfurt gegen zwei Männer, die die Gauner der Immobilienfirma S&K über den Tisch gezogen haben sollen.
Klaus M. (65) und Wolfgang Z. (69) sitzen am Freitag auf der Anklagebank, weil sie in einem innovativen Metier arbeiten. Sie selbst würden das wohl Journalismus nennen, die Staatsanwaltschaft nennt es Erpressung. Beides ist nicht ganz falsch. 2012 sollen die beiden laut Anklage kritisch über die Immobilienmachenschaften der Frankfurter S.-&-K.-Gruppe berichtet haben. Deren Gründer Stephan S. und Jonas K. hatte das Landgericht 2017 zu je achteinhalb Jahren verurteilt, weil sie Anleger um rund 240 Millionen Euro geprellt hatten. M. & Z. sollen S. & K. angeboten haben, gegen einen ordentlichen Batzen Geld die kritische Berichterstattung einzustellen sowie erschienene Artikel aus dem Netz zu nehmen. S. & K. sollen gezahlt haben – unter anderem in Form eines mit 25 000 Euro pro Monat dotierten „Beratervertrags“, dazu noch die Erstattung saftiger „Spesen“. Tatsächlich verschwanden die kritischen Artikel aus dem Netz. Als M. aber für weitere Kritiklosigkeit zwei Millionen gefordert haben soll, S. & K. jedoch lediglich 200 000 Euro rausrückten, soll dies das Ende einer wunderbaren Geschäftsfreundschaft bedeutet haben. Vor allem Klaus M. ist in der Branche kein Unbekannter. Auch das Internetportal, das er vor mehr als 20 Jahren gründete, ist immer wieder Gegenstand der Berichterstattung. 2015 fasste die Süddeutsche Zeitung das Konzept des „Graumarktpaten“ M. griffig zusammen: „Das Internetportal berichtet über den grauen Kapitalmarkt, den der Staat nur eingeschränkt reguliert. Erst veröffentlicht es negative Texte über bestimmte Anbieter ... Danach bietet es betroffenen Firmen ,Beratungsverträge‘ an. Gegen vierstellige monatliche Pauschalen löscht das Portal die diskreditierenden Texte.“ Und das Geschäft brummt. Interessant ist, dass Klaus M. sich selbst als eine Art investigativen Journalisten sieht – und behauptet, er sei es gewesen, der den S.-&-K.-Skandal publik gemacht habe. Auch sein Verteidiger präsentiert am ersten Verhandlungstag eine erfrischende Definition von Journalismus: „Artikel sind Waren. Man kann sie in Auftrag geben, man kann sie kaufen und verkaufen. Das nennt man Meinungsfreiheit.“ Nennt man nicht, aber dummes Zeug zu schwätzen, ist zweifellos Teil der Meinungsfreiheit.More Related News