
Frankfurt: Immer noch keine Anklage gegen korrupten Oberstaatsanwalt
Frankfurter Rundschau
Die Ermittlungen gegen Oberstaatsanwalt Alexander B. aus Frankfurt und ein halbes Dutzend seiner Komplizen dauern an.
Frankfurt - Knapp ein Jahr nach der Festnahme eines korrupten Oberstaatsanwalts steht die Anklage gegen Alexander B. noch immer aus. Ein konkreter Termin dafür könne nicht genannt werden, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf FR-Anfrage mit. Die Ermittlungen seien trotz der „überwiegend geständigen Einlassung der Hauptprotagonisten“ sehr umfangreich. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Anklageerhebung gegen B. und weitere Beschuldigte „spätestens im vierten Quartal 2021 aus“. Die Festnahme von Alexander B. im Juli 2020 hatte die hessische Justiz erschüttert. Der 54-Jährige soll als Leiter der hessenweiten Zentralstelle gegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen seit 2005 Schmiergeld von Firmen erhalten haben, die er mit externen medizinischen Gutachten betraut hatte. Wegen der Schwere und des Umfangs der Vorwürfe hatte B. zwei Monate in Untersuchungshaft gesessen. Gegen den 54-Jährigen wird wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit, Korruption, Untreue und Betrug ermittelt. Der Amtsträger soll die Korruption nicht nur selbst initiiert, sondern in hohem Maße Sachverständigenkosten produziert haben, um sich persönlich zu bereichern. Während die Ermittlungen gegen B. und etwa ein halbes Dutzend Komplizen noch laufen, versucht die neu geschaffene Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Fulda noch immer, die Scherben, die der 54-Jährige hinterlassen hat, zusammenzukehren. Die von B. geleitete Ermittlungseinheit in Frankfurt war aufgelöst und Anfang des Jahres durch die Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht in Fulda ersetzt worden. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann will die neue Ermittlungseinheit am Mittwoch besuchen. Die Nachfolgebehörde hatte aus Frankfurt 270 laufende Verfahren übernommen. Von diesen seien mittlerweile 100 eingestellt, teilte die Behörde auf FR-Anfrage mit. In 53 Fällen, weil eine Verjährung drohte, in den anderen Fällen wegen Geringfügigkeit.More Related News













