FDP, Grüne und Linke klagen wegen Bundestagswahlrecht
Frankfurter Rundschau
Ein halbes Dutzend Klagen sind beim Verfassungsgericht gegen die Bundestagswahl eingegangen. Ein Klagegegenstand ist das neue Wahlrecht.
Berlin - Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Woche nach der Bundestagswahl 2021 ein halbes Dutzend Klagen gegen die Abstimmung am 26. September vor. „Zur Bundestagswahl gab es sechs Verfassungsbeschwerden und zwei Eilanträge“, teilte eine Sprecherin des Gerichts dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Montag, 04.10.2021) mit. Es gebe überdies „insgesamt elf Verfassungsbeschwerden und drei Eilanträge, die sich gegen einzelne Vorschriften oder pauschal gegen das Wahlrecht richten“.
Im sogenannten Allgemeinen Register gebe es schließlich „noch vier Verfahren zum Wahlrecht und drei Verfahren zur Bundestagswahl“. FDP, Linke und Grüne hatten eine der zahlreichen Klagen gegen das neue Wahlrecht eingereicht. Sie sind der Ansicht, dass die im Oktober 2020 vom neuen Bundestag beschlossene Reform das Ziel nicht erreicht, die Zahl der Bundestagsmandate für künftige Legislaturperioden zu verringern.
Im Gegenteil platzt der Bundestag nach der Wahl aus allen Nähten. Waren es im 19. Bundestag mit 709 Sitzen schon so viele Abgeordnete, dass Experten die Meinung vertraten, die Volksvertretung müsse dringend verschlankt werden, so hat sich das Problem eher vergrößert: Nun finden 735 Politiker:innen im Abgeordnetenhaus Platz.