
Expertin erklärt brisante Sonderurlaub-Regeln: So riskieren Sie die Kündigung
Frankfurter Rundschau
Viele Arbeitgeber streichen den gesetzlichen Anspruch aus dem Vertrag. Wer trotzdem fernbleibt, riskiert eine Abmahnung oder die Kündigung.
Frankfurt – Pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, ist für Arbeitnehmer eine der obersten Pflichten. Doch das Leben hat manchmal andere Vorstellungen, was gerade wichtig ist. Plötzlich passiert etwas, und der Job rückt mit einem Mal in den Hintergrund: Ein naher Verwandter stirbt, das Baby kommt zur Welt oder die Hochzeit steht bevor. Was nun? Wer einfach seinem Job fernbleibt, riskiert mehr als nur Ärger mit dem Chef. Arbeitsrechtsexpertinnen erläutern, wann Beschäftigte Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben und welche Fallstricke es gibt.
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