EU-Verträge verfassungswidrig: Polen heizt Streit mit EU weiter an
Frankfurter Rundschau
Das oberste Gericht Polen entscheidet, dass künftig die nationalen politischen Entscheidungen Vorrang gegenüber EU-Recht haben. Der Streit mit der EU wird dabei noch hitziger.
Warschau – Dass die EU bereits des Öfteren in politische Entscheidungen Polens eingriff, ist kein Geheimnis. Nun aber hat das Warschauer Verfassungsgericht am Donnerstag (07.10.2021) die EU-Verträge für teilweise verfassungswidrig erklärt. Mit der historischen Entscheidung, dem polnischen Recht Vorrang gegenüber dem EU-Recht zu geben, heizte das oberste Gericht den Streit der polnischen Regierung mit Brüssel weiter an.
Brüssel reagierte „besorgt“ auf die Entscheidung Polens. Die Vorsitzende Richterin, Julia Przylebska, argumentierte, dass sich die EU-Institutionen unrechtmäßig in Polens innere Angelegenheiten einmischten. Ihre Argumentation bekräftigte Przylebska mit einer Reihe von Artikeln der EU-Verträge, die nicht mit dem polnischen Grundgesetz „vereinbar“ seien. Demnach würden EU-Institutionen mit ihrem Vorgehen gegen Warschau ihre Kompetenzen überschreiten.
Regierungschef Mateusz Morawiecki ersuchte Ende März die Frage, ob die polnische Verfassung Vorrang vor EU-Recht habe. Das Gericht folgte der Auffassung Morawieckis. Anlass waren Entscheidungen der EU-Gerichtsbarkeit in Luxemburg gegen die umstrittenen Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS).