Ende der Homeoffice-Pflicht - Das müssen Sie bei der Rückkehr ins Büro beachten
Frankfurter Rundschau
Mit dem Ende der Corona-Notbremse fällt auch die Homeoffice-Pflicht, dennoch sollte man aufmerksam bleiben. Diese Tipps helfen bei der Rückkehr ins Büro.
Frankfurt - Die Bundesnotbremse ist ausgelaufen. Die Corona*-Arbeitsschutzverordnung wurde erneut überarbeitet. Die Homeoffice-Pflicht ist beendet. Seit dem 01.07.2021 müssen sich Beschäftigte nach neuen Regeln richten. Dazu zählt auch die Rückkehr ins Büro. Diese wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Fakt ist: Wer dazu aufgefordert wird, das Homeoffice hinter sich zu lassen und dieser Aufforderung nicht nachkommt, „riskiert gegebenenfalls eine Abmahnung oder sogar die Kündigung“. Dies erklärt Rechtswissenschaftler Prof. André Niedostadek gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Andererseits darf der oder die Beschäftigte auch nicht ohne Zustimmung des Unternehmens zurück ins Büro. Obwohl die Homeoffice-Pflicht ausgelaufen ist, bleibt die Corona-Arbeitsschutzverordnung noch bis zum 10.09.2021 bestehen. Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber:innen selbst Regeln - und Schutzmaßnahmen - aufstellen.More Related News