Eilentscheidung gegen Schlossgrabenfest in Darmstadt
Frankfurter Rundschau
Verwaltungsgericht Darmstadt ordnet deutliche Begrenzung des Lärms an.
Darmstadt - Beim Darmstädter Schlossgrabenfest, das an diesem Donnerstag beginnt und bei dem bis Sonntag mehr als 60 Konzerte stattfinden sollen, müssen zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohner konkrete Lärmgrenzwerte insbesondere nach 22 Uhr eingehalten werden.
Nach Informationen der Frankfurter Rundschau hatten zwei Darmstädter Bürger am Mittwoch beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen lärmschutzrechtlichen Eilantrag gegen die Stadt Darmstadt eingereicht und um vorläufigen Rechtsschutz gebeten.
Gerichtssprecher Tobias Schwab teilte am Donnerstagmorgen der FR mit, die für das Immissionsschutzrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts habe dem Eilantrag teilweise stattgegeben.
Die mit drei Richterinnen besetzte 6. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied per einstweiliger Anordnung, dass die Stadt Darmstadt der Veranstaltungsgesellschaft des Schlossgrabenfestes, der Stage Groove Festival GmbH, durch eine entsprechende Anordnung sicherstellen muss, dass bestimmte Lärmimmissionspegel vor der Wohnung des einen Antragstellers, die sich in der Nähe einer der drei Live-Bühnen befindet, nicht überschritten werden.
Die Richterinnen beschlossen konkret, dass durch die Veranstaltung des Schlossgrabenfestes an diesem Donnerstag, 25. Mai, tagsüber in der Zeit von 10 bis 22 Uhr ein Geräuschpegel von 70 Dezibel – was in etwa einem lauten Gespräch oder einem vorbeifahrenden Auto entspricht – und nachts in der Zeit von 22 bis 6 Uhr ein Pegel von 55 Dezibel – was der Lautstärke eines Fernsehers oder Radios bei normaler Lautstärke entspricht – nicht überschritten werden darf.