
Die zwei Versionen der verhängnisvollen Karibiknacht
Die Welt
Der Richter hätte sich weiter Verhandlungstage gern erspart. Eine Einigung kommt für Jérôme Boateng in seinem Prozess wegen Körperverletzung aber nicht infrage. Und so steigen alle Beteiligten ein in die Details jener verhängnisvollen Nacht.
Zu Beginn der Verhandlung fragt Richter Andreas Forstner noch einmal vorsichtig nach: Ob Jérôme Boateng vielleicht noch einmal über seinen Vorschlag geschlafen und nachgedacht habe, will er wissen. „Nur geschlafen“, sagt sein Anwalt. Eine Einigung kommt für Boateng auch am zweiten Tag seines Prozesses wegen Körperverletzung nicht infrage.
Und so steigt das Landgericht München I am Freitag ein in die Details jener Karibiknacht im Juli 2018, über die es zwei Versionen gibt – mindestens. In einer dieser Versionen hat der Fußball-Weltmeister von 2014 seine damalige Freundin und Mutter seiner Zwillingsmädchen beleidigt, geschlagen und verletzt. Für diese Version wurde Boateng vom Amtsgericht in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. In einer zweiten Version hat er seine damalige Freundin höchstens angeschrien.
