
Corona-Regel 1G: Welche Urlaubsländer Ungeimpfte und Genesene ausschließen
Frankfurter Rundschau
Viele Länder reagieren mit strikten Corona-Maßnahmen auf die steigenden Fallzahlen. Dazu gehört die 1G-Regel, die Reisende betrifft.
Frankfurt – Mitte März tritt in Deutschland eine berufsbezogene Impfpflicht in Kraft. Beschäftigte aus dem Klinik- und Pflegebereich sind davon betroffen. Während sich die Debatte mittlerweile um eine allgemeine Impfpflicht dreht, reagieren zahlreiche andere Länder mit der 1G-Regel als Corona-Maßnahme. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Diese besagt, dass lediglich vollständig (zweifach) geimpfte Personen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können, einreisen dürfen. Sprich: Ungeimpfte und Genesene sind davon ausgeschlossen. Unter den Staaten, die ein solches Modell anwenden, befindet sich auch ein europäischer – ein Überblick.
Bei der Mehrheit der aufgeführten Staaten, gelten Personen rund zwei Wochen nach ihrer zweiten Corona-Impfung als „vollständig geimpft“. Neben dem Impfnachweis ist der bereits erwähnte negative Test Bedingung für die Einreise. Dieser darf in nahezu allen Fällen nicht älter als 48 Stunden sein. Zudem fordern die betroffenen Staaten eine Selbstauskunft über ein Gesundheitsformular.
Bei der Rückreise nach Deutschland gilt es zu beachten, dass die 3G-Regel gilt – sprich: Es muss ein negativer Test-, ein Genesenen- oder ein Impfnachweis mitgeführt werden. Weitere Informationen hat das Auswärtige Amt gesammelt. (tu)











