Corona-Impfpflicht: Regierungssprecher nennt neue Details
Frankfurter Rundschau
Wie soll man mit der vierten Corona-Welle umgehen? Eine Impfpflicht - zunächst für das Pflegepersonal - und ein neuer Lockdown sind Optionen.
+++ 13.00 Uhr: Der Bundestag muss schlussendlich über eine angedachte Corona-Impfpflicht entscheiden. Regierungssprecher Steffen Seibert betonte am Freitag (03.12.2021) in der Bundespressekonferenz: „Wir sind dabei, einen Weg zu beschreiten, damit der Deutsche Bundestag Anfang des kommenden Jahres eine solche Entscheidung fällt.“
„Aber das liegt natürlich komplett in den Händen der Abgeordneten“, so Seibert weiter. Er verwies zudem darauf, dass eine Empfehlung des Ethikrates noch ausstehe. „Das ist auch keine leichte Sache. Das wird eine Abwägungsfrage“, betonte der Regierungssprecher.
Update vom Freitag, 03.12.2021, 6.45 Uhr: Die Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll einem Zeitungsbericht zufolge ab Mitte März nächsten Jahres gelten. Wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland aus Kreisen der Ampel-Parteien erfuhren, sollen alle bereits heute Beschäftigten und diejenigen, die ab 1. Januar 2022 neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen.