Corona-Impfpflicht: „Basta-Politik wird scheitern“ - Experte wettert gegen Lauterbach
Frankfurter Rundschau
Im Gesundheitswesen gilt ab dem 16. März eine Corona-Impfpflicht. Von vielen Seiten hagelt es Kritik, denn es sind noch viele Fragen offen.
Berlin – Die Kritik an der geplanten Corona-Impfpflicht für das Gesundheitspersonal reißt nicht ab. Ab dem 16. März soll sie gelten, jedoch gibt es noch viele offene Fragen. Zum Beispiel, inwieweit ungeimpftes oder noch nicht genesenes Personal ab dem 16. März weiter eingesetzt werden darf. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) deshalb jetzt Versagen bei der Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vorgeworfen.
Bei der Impfpflicht würden „die Vollzugsprobleme von Gesundheitsämtern, Ordnungsbehörden und Arbeitgeber ignoriert“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag (01.02.2022). „Noch verheerender ist jedoch, dass Karl Lauterbach die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken in Gefahr bringt. Eine Basta-Politik wird scheitern.“
Wenn das Personal nicht bis zum 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis erbringen kann, muss der jeweilige Arbeitgeber das dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Die Gesundheitsämter müssten in jedem Einzelfall über das weitere Vorgehen entscheiden, stellte das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag klar. Die Erklärungen des Ministeriums seien „keineswegs beruhigend“, sagte Brysch dazu. Im Gesetz stehe ohnehin nicht, „dass am 16. März alle Ungeimpften entlassen werden müssen“.
Ärzte, Krankenhäuser und Heime können betroffenes Personal offenbar zunächst weiter einsetzen. „Bis das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat, ist eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Person grundsätzlich möglich“, heißt es nach Berichten des Deutschen Ärzteblattes und des Portals Business Insider (Dienstag) aus dem Bundesgesundheitsministerium. Nachdem ein Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot ausgesprochen worden sei, dürfte für betroffene Arbeitnehmer der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen.
Die Stiftung Patientenschutz fordert zudem eine Verschiebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. „Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden“, sagte Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse die Sorgen vor Ort ernst nehmen. „Gesundheitsämter, Ordnungsbehörden und Arbeitgeber sehen sich nicht in der Lage, das Mammutwerk bis zum 15. März ohne schwere Verwerfungen durchzusetzen“.