Bundestagswahl 2021: 2G oder 3G im Wahllokal - Welche Corona-Regeln jetzt gelten
Frankfurter Rundschau
Bei der Bundestagswahl 2021 gelten bestimmte Corona-Regeln im Wahllokal. Braucht man eine Impfung oder einen negativen Test, um wählen zu dürfen? Ein Überblick.
Frankfurt – Die Bundestagswahl 2021 fällt mitten in die Corona-Pandemie. Hygieneregeln, Maskenpflicht, 2G- oder 3G-Regelung sind längst zum Alltag geworden. Doch was heißt das für die Wahl zum 20. deutschen Bundestag am 26. September 2021? Welche Corona-Regeln gelten im Wahllokal? Ein Blick auf die Corona-Situation bei der Wahl.
Rund 60 Millionen Menschen in Deutschland sind wahlberechtigt. Wer seine Stimme bei der Bundestagswahl abgeben möchte und nicht per Briefwahl wählt, muss am Wahlsonntag das Wahllokal aufsuchen. Wo viele Menschen in Innenräumen zusammentreffen, gelten in Deutschland derzeit meist 2G- oder 3G-Regeln – Besucher müssen also geimpft oder genesen sein oder (bei 3G) einen negativen Test vorweisen können.
Für das Wahllokal bei der Bundestagswahl 2021 gilt jedoch weder die 2G- noch die 3G-Regelung. Auf der Website des Bundeswahlleiters heißt es: „Die Ausübung des Wahlrechts ist auch für ungeimpfte und ungetestete Personen unter Beachtung der jeweiligen Hygienemaßnahmen möglich.“ Eine Impfung gegen Corona oder einen negativen Corona-Test muss man also vor dem Betreten des Wahllokals nicht nachweisen – immerhin ist Wählen ein Grundrecht, die Stimmabgabe soll einfach möglich sein.