
Bundesgerichtshof bestätigt Rechtmäßgkeit von Kollektivstrafen
Die Welt
Der FC Carl Zeiss Jena war bis vor den Bundesgerichtshof gezogen. Auch andere Fußball-Profiklubs schauten genau hin, als der BGH nun über verschuldensunabhängige Bestrafung bei Fanvergehen entschied. Doch die Richter urteilten im Sinne des DFB.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Durch die Praxis würden keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.
Die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulässig. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte – und nun auch in letzter Instanz unterlag. (Az. I ZB 54/20)
