Bund ändert Booster-Regel bei Johnson & Johnson und gibt Empfehlung raus
Frankfurter Rundschau
Der Bund ändert die Regelungen um den Corona-Impfstoff von Johnson&Johnson. Eine Dosis Janssen in Kombination mit einem mRNA-Impstoff reicht nicht mehr aus.
Hannover – Wer bislang mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson gegen Corona geimpft ist, muss sich vermutlich noch einmal impfen lassen. Ab sofort gilt man mit einer Dosis nicht mehr als vollständig geimpft, nach zweien nicht mehr als geboostert. Der Bund ändert die Regeln für Impfungen mit dem Corona-Vakzin von Johnson & Johnson.
„Je mehr Menschen wir in diesen Tagen mit einer Impfung erreichen können, desto besser werden wir als Gesellschaft durch die nächsten Wochen kommen, und desto geringer wird die Belastung für unser Gesundheitssystem ausfallen“, sagte dazu Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).
Allen Betroffenen wird dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen. Erst mit einer dritten Impfung gilt man jetzt als geboostert.
Das bedeutet, dass auch diejenigen, die nach der ersten Impfung mit Johnson&Johnson bereits eine zweite mit einem mRNA-Impfstoff erhielten, nicht länger als geboostert gelten. Auch sie müssen damit bei der 2G-plus-Regelung zusätzlich einen Negativ-Test vorlegen.
Neben Geimpften, die das Vakzin von Johnson&Johnson erhalten haben, gibt es auch für Menschen mit Genesenen-Status eine weitere wichtige neue Regel. Bisher galt dieser für sechs Monate. Das Robert Koch-Institut hat allerdings nun seine Richtlinien geändert und den Status auf drei Monate verkürzt. Das Bundesgesundheitsministerium teilte am Montag (17.01.2022) mit, dass man mit der neuen Regelung der Omikron-Situation gerecht werde.