Briten halten eisern an Abschiebeplänen nach Ruanda fest
n-tv
Gerichtsurteile können die britische Regierung scheinbar nicht stoppen. Um Menschen nach Ruanda abschieben zu können, würde Premier Sunak sogar die Gesetze ändern - dabei ist das afrikanische Land kein sicherer Drittstaat.
Trotz einer erneuten Niederlage vor Gericht hält die britische Regierung an ihren Plänen fest, Migranten nach Ruanda abzuschieben. Premierminister Rishi Sunak kündigte nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs an, ein neues Abkommen mit Ruanda auf den Weg bringen und den ostafrikanischen Staat per Eilgesetz zum sicheren Land erklären lassen zu wollen. Zudem stellte Sunak in Aussicht, sich auch über ein mögliches erneutes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hinwegsetzen zu wollen.
In einer Rede vor dem britischen Unterhaus sagte Sunak, er sei bereit, "unsere Gesetze zu ändern" und "internationale Beziehungen zu überdenken", falls "der nationale Rechtsrahmen oder internationale Abkommen" den Ruanda-Plänen der britischen Regierung entgegenstehen sollten.
Mit Blick auf ein mögliches erneutes EGMR-Urteil gegen die Pläne sagte Sunak, er werde "nicht zulassen, dass ein ausländisches Gericht diese Flüge blockiert". Er sei für den Fall eines "Eingriffs" des EGMR gegen "den ausdrücklichen Wunsch des Parlaments" bereit, "das Nötige zu tun, um die Flüge starten zu lassen".
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.
Auftrieb für die Rechtspopulisten bei der Europawahl: Die AfD steht bei den Jungwählern hoch im Kurs, sie liegt gemeinsam mit der Union ganz vorn. Die Grünen haben bei den jungen Leuten massiv eingebüßt. Grüne Themen wurden längst von anderen abgelöst, analysiert Politikwissenschaftler Thomas König, Professor für Politikwissenschaft und europäische Politik an der Universität Mannheim im Gespräch mit ntv.