
Besoldungsgesetz Fall für Bundesverfassungsgericht
n-tv
Paukenschlag: Das Verwaltungsgericht Meiningen hält die Richterbesoldung in Thüringen vergangenen Jahre für verfassungswidrig. Warum das längst nicht nur Auswirkungen auf Richter haben kann.
Meiningen (dpa/th) - Die Besoldung von Thüringer Richterinnen und Richtern in jüngst vergangenen Jahren ist nach Auffassung des Meininger Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Dabei geht es um die Dienstbezüge der Jahre 2020 bis 2022 und 2024, wie das Gericht mitteilte. Als Konsequenz werde das Besoldungsgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Hintergrund sind zwei Musterverfahren, mit denen zwei Richter geltend machen wollten, dass ihre Besoldung vom Thüringer Landtag in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen wurde. Dabei geht es um das sogenannte Mindestabstandsgebot. Dieses verlangt, dass die Besoldung von Beamten einen deutlichen Abstand zu staatlichen Grundsicherungsleistungen einhält.
Konkret ist der Gesetzgeber demnach verpflichtet, sicherzustellen, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in der untersten Besoldungsgruppe monatlich mindestens 15 Prozent mehr zur Verfügung hat als eine vergleichbare Familie, die Grundsicherung bezieht.
