Amtsgericht Frankfurt: 14-Jährige im Internet angeboten
Frankfurter Rundschau
Prozess gegen einen Mann, der seine minderjährigen Freundinnen an Freier verkaufte.
Frankfurt – Den Namen „Big G.“ hat sich der 22-Jährige selbst gegeben. Unter diesem Namen trat er in den sozialen Medien und bei den Internetplattformen auf, wo er seine Freundinnen zum Verkauf anbot. Der Name passt, denn neben dem Hünen sitzen sein Verteidiger und sein Betreuer auf der Anklagebank des Landgerichts und wirken zwergenhaft.
Big G. steht unter Betreuung, weil er an einer „Entwicklungsstörung“ leidet. Seine körperliche Entwicklung ist nicht gestört.
Angeklagt ist Big G., der derzeit wegen einer anderen Sache in Haft sitzt, unter anderem wegen Vergewaltigung, Zuhälterei sowie Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie. Im Januar 2018 hatte er erstmals seine damals 14 Jahre alte Freundin im Internet zum Beischlaf feilgeboten. Der erste Freier, ein gewisser M., war finanziell ein voller Erfolg. Zwar wollte das Mädchen nichts mehr von dem Geschäft wissen, als sie M. in einem eigens angemieteten Düsseldorfer Hotelzimmer zu Gesicht bekam, aber Big G. war anderer Ansicht. Für die Vermietung seiner Freundin kassierte er 2000 Euro, von denen er dem Mädchen immerhin ein Busticket für die Rückfahrt nach Frankfurt spendierte.