
Zusatzstunde gekippt - und jetzt?
n-tv
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Vorgriffsstunde für Lehrkräfte ist rechtswidrig. Nun muss eine Lösung her, da die Stundenpläne längst stehen. Die Politik setzt auch auf Berufsethos.
Magdeburg (dpa/sa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vorgriffsstundenregelung gekippt - unter den Lehrkräften in Sachsen-Anhalt herrscht nun Unsicherheit. "Klar ist, dass an den Schulen die Stundenpläne stehen", sagte Bildungsminister Jan Riedel (CDU) am Tag nach der Urteilsverkündung. Er gehe davon aus, "dass das die Ehre unseres Berufsstandes ist, dass wir jetzt per se nicht einfach diese Stunden ausfallen lassen". Lehrerinnen und Lehrer hatten eine Ansage der Politik gefordert.
Riedel betonte, dass es genügend Möglichkeiten gebe, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Demnächst solle eine Abfrage in den Schulen erfolgen, welche Lehrerinnen und Lehrer freiwillig zu Zusatzstunden bereit sind, sagte der CDU-Politiker. Die Bezahlung sei die gleiche - mit dem Vorteil, dass die Zusatzstunde auch im Krankheitsfall gezahlt würde.
Es gebe auch die Möglichkeit, dass Lehrkräfte bis zu vier Zusatzstunden freiwillig hielten, so der Minister. Sollte die Freiwilligkeit nicht reichen, gebe es letztlich auch die Option für Schulleitungen, Mehrarbeit anzuordnen - jedoch nur als letzte Möglichkeit, sagte Riedel.
