
Zu wenig Behinderte beschäftigt: Viele Ausgleichszahlungen
n-tv
Ab einer bestimmten Größe sind Betriebe verpflichtet, Menschen mit Handicap einzustellen - anderenfalls werden Ausgleichszahlungen fällig. Das betrifft in Thüringen Tausende Firmen.
Weimar (dpa/th) - In Thüringen haben Arbeitgeber nach Angaben des Landesverwaltungsamtes im vergangenen Jahr rund 15 Millionen Euro Ausgleichszahlungen entrichten müssen, weil sie keine oder zu wenig schwerbehinderte Menschen eingestellt haben. Das waren etwa 2 Millionen Euro mehr als 2018, wie die stellvertretende Leiterin des in der Behörde angesiedelten Integrationsamtes, Annett Theus, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Betriebe ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen.
In Thüringen betrifft das laut Integrationsamt rund 4500 Betriebe auf dem ersten Arbeitsmarkt. Von diesen müssten knapp 2300 eine Ausgleichszahlung leisten, sagte Theus. 929 dieser Firmen beschäftigten überhaupt keine Schwerbehinderten, andere zu wenige. Dass sich die Gesamtsumme der Zahlungen in den vergangenen Jahren erhöht hat, könnte nach ihrer Einschätzung möglicherweise mit der Corona-Pandemie zusammenhängen. Generell gebe es Schwankungen über die Jahre. In wirtschaftlich guten Zeiten mit entsprechendem Arbeitskräftebedarf sei zu beobachten, dass weniger Ausgleichszahlungen anfielen. Diese Zahlungen kommen unter anderem Firmen zugute, die wegen der Beschäftigung Schwerbehinderter zusätzliche Aufwendungen haben.
Seit diesem Jahr sind die Integrationsämter der Länder auch für die Beratung von Arbeitgebern zur Einstellung von Menschen mit Behinderung zuständig. In Thüringen wurden dafür nach Angaben des Sozial- und Arbeitsministeriums fünf regionale Anlaufstellen in Schleusingen, Leinefelde, Apolda, Saalfeld und beim Bildungszentrum der Thüringer Wirtschaft in Ostthüringen geschaffen. Der Unterstützungs- und Beratungsbedarf sei hoch, sagte Theus. Häufig gehe es um Fördermöglichkeiten für Betriebe, die Schwerbehinderte einstellen.
