
Zschäpe räumt Mitschuld an NSU-Morden deutlich ein
n-tv
Im NSU-Untersuchungsausschuss gesteht Beate Zschäpe ihre Mitschuld an der Mordserie deutlicher ein als im Gerichtsprozess. Es ist das erste Mal, dass sie überhaupt auf direkte Fragen zum Terror-Netzwerk antwortet. Sie hätte viele Taten demnach verhindern können - wenn sie denn gewollt hätte.
Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat vor dem bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss nach Angaben ihres Anwalts deutlicher als je zuvor eine Mitschuld an der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" eingeräumt. "Ihre Mitschuld an den Morden hat sie heute deutlich intensiver eingestanden als im Prozess", sagte Mathias Grasel nach Zschäpes stundenlanger Befragung in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz. "Es bleibt zwar dabei: Eine aktive Mitwirkung gab es nicht, weder in der Vorbereitung noch in der Durchführung", betonte Grasel. "Aber sie sagte heute mehrfach ganz klar: Hätte ich nach dem ersten Mord anders gehandelt und reagiert, wäre alles andere nicht passiert."
Die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) - Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt - war von 2000 an jahrelang mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst damit war der NSU aufgeflogen. Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, wurde 2018 nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft verurteilt - als Mittäterin, auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem Tatort war.
Zschäpe wurde den ganzen Montag lang in einer nicht-öffentlichen Sitzung von den bayerischen Landtagsabgeordneten befragt. Es war das erste Mal, dass sie sich seit dem Ende des Prozesses äußerte, und das erste Mal überhaupt, dass Zschäpe direkt auf Fragen antwortete. Im NSU-Prozess hatte sie sich nur in schriftlichen Einlassungen geäußert und schriftlich auf Nachfragen geantwortet und sich lediglich zweimal selbst zu Wort gemeldet - unter anderem in ihren Schlussworten.
