
Zensus-Kosten: Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein
n-tv
Mehrere Kommunen in Sachsen-Anhalt beklagen, dass sie für die bevorstehende Volkszählung zu wenig Geld vom Land erhalten. Das Innenministerium weist diese Kritik zurück. Nun wird der Streit vor dem Landesverfassungsgericht geklärt.
Magdeburg/Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Die Städte Haldensleben, Merseburg und Sangerhausen haben wegen der Kosten für den Zensus 2022 Kommunalverfassungsbeschwerde eingereicht. Eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts in Dessau-Roßlau bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Montag, dass die Beschwerde seit Freitag vorliege. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest. Zunächst werde dem Landtag und der Landesregierung die Möglichkeit eingeräumt, sich zur Sache zu äußern.
Sachsen-Anhalts Kommunen beklagen eine unzureichende finanzielle Ausstattung durch das Land zur Erhebung der statistischen Daten. Mit dem Zensus soll ermittelt werden, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag ist der 15. Mai. Ab dem 16. Mai sollen insgesamt 2700 Erhebungsbeauftragte mehr als 260.000 Menschen befragen.
In Sachsen-Anhalt werden insgesamt 38 Erhebungsstellen eingerichtet. Dafür erhalten die Kommunen einen finanziellen Ausgleich vom Land. Laut dem Städte- und Gemeindebund reicht dieser Betrag jedoch nicht aus, um die Kosten zu decken. Entsprechende Gespräche mit dem Land sind laut dem Spitzenverband ergebnislos geblieben.
