
Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden
Die Welt
Eine Referentin bezeichnete den deutschen Sänger Xavier Naidoo in einem Vortrag als Antisemiten – bis das bayerische Landgericht dies verbot. Nun hat das Bundesverfassungsgericht anders entschieden.
Der Popsänger Xavier Naidoo durfte in einem wissenschaftlichen Vortrag als Antisemit bezeichnet werden. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf. Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt.
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