WSE: Bei ungenehmigter Wassermenge Tesla-Vertrag kündigen
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Strausberg (dpa/bb) - Vor einem Gerichtsverfahren an diesem Freitag hat der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) angekündigt, Tesla nicht mehr mit Wasser zu versorgen, wenn die wasserrechtliche Genehmigung negativ beschieden werden sollte. "Wenn wir morgen die Erlaubnissmengen für die Wasserversorgung Eggersorf verlieren, dann ist natürlich für uns der nächste Schritt, dass wir den Versorgungsvertrag mit Tesla kündigen müssen, weil die Mengen nicht mehr vorhanden sind", sagte WSE-Sprecherin Sandra Ponesky der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) verhandelt an diesem Freitag über die Klage der Umweltverbände Grüne Liga und Nabu gegen eine wasserrechtliche Genehmigung durch das Landesamt für Umwelt (LfU), die auch das Werk des US-Elektroautobauers betrifft. Der WSE ist als Betroffener zur Verhandlung beigeladen.
Der Wasserverband Strausberg-Erkner hat die Genehmigung, über sein Wasserwerk in Eggersdorf mehr als 1,2 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr zusätzlich aus dem Grundwasser zu entnehmen - ein Teil der Menge, die Tesla für seine Produktionsstätte braucht.
Die Klage könnte aber noch größere Auswirkungen nach sich ziehen als nur die Kündigung des Tesla-Vertrags durch den WSE. Sie richtet sich laut Wasserverband und Umweltverbänden gegen die Gesamtmenge der Entnahme von Grundwasser im Werk Eggersdorf für die öffentliche Wasserversorgung. Deshalb sei auch die übrige Wasserversorgung im Verbandsgebiet betroffen, so die WSE-Sprecherin. "Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass das Thema Wasser ein limitierender Faktor ist und nicht vorhanden ist in der Menge, die wir benötigen."
Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.