
Wolf im neuen Landesjagdgesetz MV: Doch es bleibt schwierig
n-tv
Der Landtag hat ein neues Landesjagdgesetz beschlossen. Der Wolf ist aufgenommen, darf trotzdem nicht ohne Weiteres geschossen werden.
Schwerin (dpa/mv) - Der Wolf ist in Mecklenburg-Vorpommern ins Jagdrecht aufgenommen worden. Der Landtag stimmte am Mittwoch einer entsprechenden Änderung des Landesjagdgesetzes zu. Am Schutzstatus des Raubtiers ändert sich allerdings nichts, wie ein Sprecher von Agrarminister Till Backhaus (SPD) sagte. Der Wolf als europaweit streng geschützte Art genießt demnach weiterhin eine ganzjährige Schonzeit.
Das Schießen eines Wolfes muss weiterhin im Einzelfall geprüft werden. Dabei gehe es stets nur um Wölfe in Gebieten mit vermehrten Attacken auf von den Haltern geschützte Weidetiere, so der Sprecher. In Schleswig-Holstein wurde der Wolf bereits im Dezember ins Jagdrecht aufgenommen. Die Umweltorganisation BUND bezeichnete diesen Schritt als populistisch. "Dadurch entstehen rechtlich keinerlei andere Optionen für den Umgang mit dieser Art, als sie auch bislang gegeben waren", erklärte die BUND-Landesgeschäftsführerin in MV, Corinna Cwielag.
Nun müssen in den Ländern Kriterien festgelegt werden, unter welchen Umständen Problemwölfe geschossen werden dürfen. Eine "Arbeitsgemeinschaft Wolf" der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat sich am Mittwoch auf gemeinsame Positionen dazu verständigt, wie Backhaus im Landtag sagte. Ziel sei ein einheitliches Verwaltungshandeln.
