
Wie Menschen heißen wollen - und was beim Standesamt nicht durchgeht
n-tv
Ein neues Gesetz macht es Menschen leichter, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Bei den selbstgewählten Namen geht es mitunter sehr ausgefallen zu - wird es zu arg, werden sie nicht genehmigt. Jekyll und Tikosh etwa sind erlaubt. Welche Richtlinien gelten da?
Seit mehr als einem halben Jahr können Menschen unkomplizierter ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen - und müssen in vielen Fällen einen neuen offiziellen Vornamen auswählen. Es sind besonders fantasievolle Namen darunter wie etwa Nyx, Jekyll, Darkness oder Murmel, wie die Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), Andrea Ewels, berichtet. Die GfdS berät Standesämter in Zweifelsfragen.
Das seit 1. November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist.
