Werbeverbot für Abtreibungen soll fallen
DW
Ärzte könnten dann öffentlich über verschiedene Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis informieren - ohne Strafen fürchten zu müssen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Werbeverbot für Abtreibungen in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs abschaffen. Er präsentierte einen Referentenwurf für eine ersatzlose Streichung der Vorschrift. Damit wolle die Ampelkoalition einen "unhaltbaren Rechtszustand beenden", sagte der Minister.
Der Paragraf 219a sei nicht Teil des verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutzkonzepts. Er könne Frauen sogar daran hindern, im Zeitraum der ersten zwölf Schwangerschaftswochen eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Fortführung oder Beendigung der Schwangerschaft zu treffen, weil ihnen dazu wichtige Informationen fehlten.
Vor ihrer schwierigen Gewissensentscheidung suchten die Betroffenen auch im Internet nach Rat. Derzeit müssten jedoch Ärzte, die etwa auf einer Website sachlich über ihre Arbeit und mögliche Methoden informierten, mit strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen rechnen. Auch nach der geplanten Gesetzesänderung bleibe anstößige oder anpreisende Werbung ausgeschlossen. Dies stelle schon das ärztliche Standesrecht sicher, so Buschmann.
Das Werbeverbot für Abtreibungen in Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen, um damit finanzielle Vorteile zu erzielen oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird. Schwangerschaftsabbruch steht nach § 218 an sich unter Strafe, bleibt jedoch innerhalb bestimmter Fristen straffrei: wenn die Frau eine Beratung nachweist, ebenso wenn andernfalls ihre Gesundheit gefährdet ist oder die Schwangerschaft auf einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung beruht.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb auf Twitter, es handele sich um eine "überfällige Modernisierung". SPD-Fraktions-Vize Dirk Wiese nannte den Paragrafen 219a ein "Relikt aus der Kaiserzeit ". Nach den Worten von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) zeigt der Entwurf, "dass dieser Bundesregierung die Unterstützung von Frauen in Notlagen ein zentrales Anliegen ist." Auch die Linkspartei begrüßte den Schritt und forderte darüber hinaus, den Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.