
Welche Rechte man als Arbeitnehmer bei Hitze hat
n-tv
Eine Hitzewelle rollt über Deutschland und beeinflusst auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch welche Rechte haben die ihren Vorgesetzten gegenüber?
Mainz (dpa/lrs) - Seit mehreren Tagen liegen die Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke. In der aktuellen Hitzewelle rechnet der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Rheinland-Pfalz vereinzelt sogar mit Temperaturen bis zu 40 Grad. Solch hohe Temperaturen können schnell gefährlich werden - besonders wenn man dabei noch körperlich arbeitet. Aber auch im Büro kann es unangenehm werden, wenn keine Maßnahmen getroffen werden. Doch was muss der Arbeitgeber tun, um der Hitze zu begegnen?
Laut der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), müssen die Arbeitgeber insbesondere in den Sommermonaten ihrer Fürsorgepflicht bei zu hohen Temperaturen Rechnung tragen. Generell sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht übersteigen. Ab diesem Punkt sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung unternehmen. Übersteigen die Temperaturen im Büro die 30-Grad-Marke, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Hierzu zählen laut SGD etwa bauliche oder technische Maßnahmen, wie etwa Außenjalousien oder Markisen, aber auch Klimaanlagen und Ventilatoren. Aber auch organisatorische Maßnahmen, wie die Verlagerung der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden oder die Aufhebung des "Krawattenzwangs" könnten helfen. Sobald die Temperaturen in den Büroräumen 35 Grad übersteigen, sind diese ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsstätten nutzbar.
