
Weg frei für Solaranlagen auf Denkmälern
n-tv
Um die Klimaziele zu erreichen, können und sollen auch auf Kulturdenkmälern Solaranlagen errichtet werden. Was mit Bedenken früher häufiger abgelehnt wurde, hat nun in aller Regel freie Bahn.
Magdeburg/Halle (dpa/sa) - Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf oder an Kulturdenkmälern stößt bei den Denkmalschutzbehörden in Sachsen-Anhalt offenbar kaum noch auf gravierende Bedenken. Seit März 2024 habe es insgesamt vier Vorgänge gegeben, bei denen sich die zuständigen Stellen der Landkreise, kreisfreien Städte und Stiftungen an das Landesverwaltungsamt als Fachaufsicht und obere Denkmalschutzbehörde gewendet hätten, teilte eine Sprecherin in Halle mit.
Dabei sei es um geplante Ablehnungen von Anträgen gegangen, weil Sorge um das Erscheinungsbild der Kulturdenkmäler, eine Substanzgefährdung oder Schädigung etwa an einem historischen Dachstuhl bestanden. Thema seien auch die Verwendung denkmalverträglicher oder an das jeweilige Denkmal angepasster Solarmodule gewesen.
Am Ende sah das Ergebnis so aus: "Seit März 2024 musste lediglich in einem Fall die Errichtung einer Solaranlage auf einem Kulturdenkmal tatsächlich versagt werden. In allen übrigen Fällen wurde im Ergebnis der fachaufsichtlichen Prüfung durch die obere Denkmalschutzbehörde der Weg geebnet, die beantragten denkmalrechtlichen Genehmigungen, dann mit Nebenbestimmungen, zu erteilen."
