
Warum ein Verbot der AfD schwierig, fast unmöglich wäre
n-tv
Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch hat die Diskussion über ein Verbotsverfahren neu angefacht. Das Gutachten des Verfassungsschutzes zeigt, dass die Partei den demokratischen Verfassungsbogen verlassen hat. Das heißt nicht, dass nun ein Verbot beantragt werden sollte.
Wer das 1117-seitige Gutachten des Verfassungsschutzes über die AfD in Gänze studiert, sieht zahlreiche Belege, dass die Partei den demokratischen Verfassungsbogen verlassen hat, also als rechtsextremistisch zu gelten hat. Von "Messermigration" ist ebenso die Rede wie von einer kollektiven Rückführung von Menschen mit Migrationshintergrund, was aus Sicht der AfD nach Einschätzung des Verfassungsschutzes auch deutsche Staatsbürger einschließt.
Das gilt auch für das Wahlprogramm der AfD für die Bundestagswahl von 2025, dem ab Seite 986 ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Nur - rechtfertigt sich dadurch ein Verbot? Die Beobachtung der AfD ist Ausdruck der wehrhaften Demokratie, aber auch ein Balanceakt zwischen politischer Neutralität und verfassungsrechtlicher Schutzpflicht.
