
Warum der Fall Dramé ein Wendepunkt sein könnte
n-tv
Es gibt zahlreiche Ermittlungen gegen Polizisten, doch vor Gericht landen sie so gut wie nie. Der Prozess um den Tod von Mouhamed Dramé bricht gleich aus mehreren Gründen mit der bisherigen Praxis: Die Anklage lautet auf Totschlag - und im Fokus steht die Frage, ob ein ganzer Einsatz rechtswidrig war.
Der Strafprozess um den Tod von Mouhamed Dramé könnte so etwas wie ein Wendepunkt in der deutschen Justizgeschichte sein. Fünf Polizistinnen und Polizisten müssen sich vor dem Landgericht Dortmund für jenen Einsatz am 8. August 2022 verantworten, bei dem der 16-Jährige starb. Wenn Beamte einer Straftat verdächtigt werden, muss der Staat selbstverständlich auch gegen sie ermitteln. Die Behörden selbst betonen stets das gesetzlich verankerte Legalitätsprinzip: Jede Straftat wird verfolgt - unabhängig von der Person des Verdächtigen. Eine Art Sicherung gegen Willkür. Und doch verlaufen auffallend viele Verfahren gegen Polizeibeamte im Sande. Ob die Gewalt eines einzelnen Beamten unverhältnismäßig war oder möglicherweise ein ganzer Einsatz aus dem Ruder lief, wird nur selten abschließend aufgeklärt. Es scheint, als würde der Fall des jungen Geflüchteten nun mit dieser Praxis brechen.
Der Jugendliche lebte zum Zeitpunkt seines Todes gerade einmal sieben Tage in einer Wohngruppe in Dortmund, er war zuvor aus dem Senegal nach Deutschland geflohen. Am besagten Tag im August rief sein Betreuer die Polizei. Er sorgte sich um Dramé, der suizidal gewesen sei und sich ein Küchenmesser vor den Bauch gehalten habe. Insgesamt zwölf Polizisten eilten zu der Jugendhilfeeinrichtung, bevor die Situation eskalierte. Der Staatsanwaltschaft zufolge sprachen die Beamten den 16-Jährigen zunächst an, dann setzten sie Pfefferspray gegen ihn ein. Als sich Dramé anschließend auf sie zubewegte, soll es zweimal zum Tasereinsatz und schließlich zu den tödlichen Schüssen mit der Maschinenpistole gekommen sein.
Seit Dezember 2023 sitzen fünf der Einsatzkräfte auf der Anklagebank: Jeannine Denise B., Pia Katharina B. und Markus B. müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verantworten. Ihrem Dienstgruppenleiter Thorsten H. wird Anstiftung dazu vorgeworfen. Bleibt noch Fabian S., der Schütze. Kommt es nach einem tödlichen Polizeieinsatz zu einer Anklage, lautet diese oft auf Körperverletzung mit Todesfolge. Damit schließt regelmäßig schon die Staatsanwaltschaft aus, dass der Beamte die tödlichen Folgen seiner Maßnahme erkennen konnte und in Kauf genommen hat. Im Fall von S. ist das anders. Der 30-jährige S. ist wegen Totschlags zum Nachteil von Mouhamed Dramé angeklagt.
