
Wann Preisnachlässe täuschen dürfen
n-tv
Ein vermeintliches Schnäppchen von Netto gerät vor Gericht: Die Wettbewerbszentrale moniert irreführende Werbung. Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob Kunden beim Kaffeemarktführer wirklich durchblicken können oder getäuscht werden.
Beim Einkaufen ist der Preis oft das schlagende Argument, wenn Kunden zwischen verschiedenen Produkten die Auswahl haben. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen mit Rabattaktionen, Bonusprämien oder Bestpreisgarantien für ihre Ware werben. Doch wer mit Preisermäßigungen locken will, muss rechtlich einiges beachten.
Mit dem Thema hat sich zuletzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Heute will das oberste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe seine Entscheidung in einem Rechtsstreit über eine Kaffee-Werbung des Lebensmitteldiscounters Netto verkünden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rechtslage:
Welcher Preis wird ausgeschrieben?
