Wahlleiterin lässt Berliner Landtagswahlergebnis gerichtlich prüfen
DW
Die Landeswahlleiterin legt beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Resultate der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 26. September ein. Zur Begründung verweist sie auf Rechtsverstöße in zwei Wahlkreisen.
Der Knüller kam bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses in Berlin. Dort sagte die Landeswahlleiterin Petra Michaelis, in zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten. Möglich ist nun eine Wiederholung der Wahl in den beiden Wahlkreisen. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.
Der Einspruch bezieht sich auf den Wahlkreis 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und den Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Dort sei bei den Erststimmen, die entscheidend sind für das Direktmandat, der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatziertem sehr gering. "In diesen Fällen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben", sagte Michaelis. Als Beispiele nannte sie falsch ausgegebene Stimmzettel oder die zeitweise Schließung von Wahllokalen wegen fehlender Stimmzettel.