
VW: Gericht sieht Mängel bei Datenschutz im Dieselskandal
n-tv
Zur Aufarbeitung des Dieselskandals bei VW wurden riesige Aktenberge gewälzt. Ob dabei alles dem Datenschutz entsprach, musste nun vor Gericht entschieden werden.
Hannover (dpa/lni) - Volkswagen hat einem Urteil zufolge bei der Aufarbeitung des Dieselskandals teilweise den Datenschutz nicht beachtet. Eine Klage des Autobauers gegen mehrere Verwarnungen des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten hatte nur teilweise Erfolg. Zwar durfte VW auch Namen von Mitarbeitern an den von den USA eingesetzten Aufseher Larry Thompson übermitteln, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover nach mehr als sechs Stunden Verhandlung. Allerdings habe der Konzern die Betroffenen zuvor nicht ausreichend darüber informiert.
Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte dem Autokonzern vorgeworfen, bei der Aufarbeitung des Dieselskandals von 2015 gegen den Datenschutz verstoßen zu haben. 2023 hatte er deswegen insgesamt fünf Verwarnungen ausgesprochen, gegen die sich VW nun vor Gericht wehrte. In zwei Punkten gab das Gericht dem Autokonzern recht, in drei Punkten dem Datenschutzbeauftragten. (Az.: 10 A 4017/23) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch Rechtsmittel einlegen.
Konkret ging es um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Skandals eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson sowie an den später ernannten Prüfer der US-Umweltschutzbehörde EPA. Der Landesdatenschutzbeauftrage hatte unter anderem gerügt, dass VW dabei auch die Namen von 22 Mitarbeitern offengelegt hatte.
