
Vogelgrippe: Geflügelwirtschaft fordert Stallpflicht
n-tv
Wegen der anhaltenden Vogelgrippe-Ausbrüche auch in Hühner- und Gänsefarmen ordnen erste Bundesländer Stallpflicht für Geflügel an. In Mecklenburg-Vorpommern entscheiden die Landkreise darüber - noch.
Güstrow/Schwerin (dpa/mv) - Nachdem das Saarland und Hamburg als erste Bundesländer zur Eindämmung der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet haben, werden auch in Mecklenburg-Vorpommern Forderungen danach lauter. Der Geflügelwirtschaftsverband MV hält eine entsprechende behördliche Anordnung für dringend geboten. Nur so könne eine Vermarktung etwa bei der Eierproduktion gesichert werden, sagte die Vorsitzende des Geflügelwirtschaftsverbandes Mecklenburg-Vorpommern Marion Dorn bei einer Mitgliederversammlung in Güstrow. Andernfalls drohe ein hoher finanzieller Verlust.
Im Falle einer angeordneten Aufstallungspflicht - durch welche das Geflügel im Stall gehalten werden müsste - könnten für eine bestimmte Frist Eier aus Bodenhaltung als Eier aus Freilandhaltung zu entsprechend höheren Preisen vermarktet werden. Für eine Aufstallungsanordnung sind in MV die sechs Landkreise für jeweils ihre Bereiche zuständig.
"Angesichts des Ausmaßes der Ausbreitung der Vogelgrippe ist ein Aufstallungsgebot zwingend notwendig. Nur so kann der Schutz der Nutztierbestände und damit die wirtschaftliche Existenz der Geflügelhalter gesichert werden", sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Diener.
